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Beratung und Unterstützung

Unterhalt für Volljährige und Studenten

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Di., 30.06.2026
Lange Str. 87, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
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Allgemein steht in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschrieben:

"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu

gewähren" und dies hat gemäß § 1602 Abs. 1 BGB so lange zu erfolgen, bis

der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Jedes

Kind hat daher rechtlichen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern, solange

es noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Eltern können den

Unterhalt entweder in Form von Pflege und Erziehung (der Elternteil, bei dem

das minderjährige Kind lebt) oder Barunterhalt leisten. Bei volljährigen

Kindern wird der Unterhalt durch beide Elternteile nur noch in Form von

Geldleistungen erbracht.


VHS-Kursnummer:     26A1FB108


Referent:in/Leitung:   Carolin Oeverhaus-Peitz, Anwältin

 

Weitere Informationen

Teilnahmebedingungen
Anmeldeschluss: 28.06.2026, 12:00 Uhr
Kosten
10,00 € (Abendkasse 12,00 €)

Termindetails

Di., 30.06.2026
20:00 - 21:30 Uhr

Ort

Lange Str. 87
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Haus der Kreativität, Vortragsraum

Alter / Zielgruppe

Eltern , 19-27 Jahre , 14-18 Jahre

Adresse und Kontakt

Elternschule
Bielefelder Straße 47
33378 Rheda-Wiedenbrück

info(at)elternschule-rhwd.de
https://www.caritas-guetersloh.de/familie-schule-und-jugend/familienzentren/familienzentrum-rheda-wd


VHS im Stadthaus Wiedenbrück
05242-9030-900
briefkasten(at)vhs-re.de
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