Beratung und Unterstützung
Wohngeldberatungsstelle
Wohngeld wird als Mietzuschuss für den Mieter von Wohnraum oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Mietstufe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
- dem Erstbezug der Wohnung /des Hauses
- der berücksichtigungsfähigen Miethöhe bzw. Belastung
- dem anrechenbaren Gesamteinkommen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen:
Ansprechpartner von P-Z: Jörg Heidenreich
Tel.: 05242 963 304
Joerg.Heidenreich(at)rh-wd.de, Raum: E08
Weitere Informationen
- Zugang
- Offen (ohne Mitgliedschaft)
Ort
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
Räume E08 und E09
Alter / Zielgruppe
Adresse und Kontakt