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Beratung und Unterstützung

Vaterschaft und Abstammung

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Rathauspl. 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
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Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Sind die Eltern nicht verheiratet,

ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der

Vaterschaft erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft zu einem "nichtehelichen“ Kind

erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei bei den

folgenden Stellen möglich ist:

  • bei jedem Jugendamt (für die Stadt Rheda-Wiedenbrück beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport)
  • bei jedem Amtsgericht
  • bei jedem Notar
  • bei jedem Standesamt
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung

des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die

ebenfalls kostenfreie und in urkundlicher Form

abzugebende Zustimmungserklärung kann auch gleichzeitig mit der

Vaterschaftsanerkennung bei den genannten Stellen aufgenommen werden.

Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung sind bereits vor Geburt

des Kindes möglich.


Ist der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung nicht bereit, so muss

beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Feststellung der

Vaterschaft gestellt werden. Falls die Mutter in einem solchen Falle den

Antrag nicht selbst oder mit Hilfe eines Anwalts stellen will, kann Sie

beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport eine Beistandschaft beantragen. Ist der rechtliche Vater nicht leiblicher Vater, kann die

(„Schein-“)Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren angefochten

werden. In den meisten Fällen muss das Kind in diesem Verfahren durch

einen Ergänzungspfleger vertreten werden. Ist ein Scheidungsverfahren anhängig, kann unter bestimmten

Voraussetzungen die „Scheinvaterschaft“ durch entsprechende

Beurkundungen beseitigt und der biologische Vater als rechtlicher Vater

festgestellt werden.


 

Weitere Informationen

Teilnahmebedingungen
Für ein Beratungsgespräch bitten wir um eine vorherige Terminabsprache.
Kosten
kostenfrei

Termindetails

Es wird um telefonische Anmeldung gebeten.

Ort

Rathauspl. 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
213 (2. Etage)

Alter / Zielgruppe

Eltern / Kind

Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Verwaltung und Finanzsteuerung
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück

beistandschaften(at)rh-wd.de
https://www.rheda-wiedenbrueck.de

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Kristin Bartel und Katharina Eckardt
Sachbearbeiterinnen
05242 963-367 und -422
kristin.bartel(at)rh-wd.de; katharina.eckardt@rh-wd.de
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